Dingliches Recht

Sachenrecht · Feld 0 · D-0.06 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Dingliches Recht ist ein Recht, das eine Sache unmittelbar einer Person zuordnet und deshalb gegenüber jedermann wirkt; es gewährt Herrschaftsmacht über die Sache selbst und nicht bloß einen Anspruch gegen eine bestimmte Person. Es bleibt beim Wechsel des Eigentümers bestehen und ist „sonstiges Recht“ im Sinne des § 823 I BGB.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Sache unmittelbar einer Person zuordnet
  • gegenüber jedermann wirkt
  • Herrschaftsmacht über die Sache selbst
  • bleibt beim Wechsel des Eigentümers bestehen
  • „sonstiges Recht“ im Sinne des § 823 I BGB

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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