Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Feld 12 · D-12.06 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, die der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Betriebsrats trifft, kann er dem einzelnen Arbeitnehmer nicht zu dessen Lasten entgegenhalten (BAG GS, Beschl. v. 03.12.1991 – GS 2/90). Die Maßnahme ist damit nicht insgesamt nichtig, sondern im Individualverhältnis unwirksam, soweit sie belastet; der individuelle Anspruch besteht fort, als wäre sie nicht ergangen. Die Theorie wirkt nur zugunsten des Arbeitnehmers: Sie nimmt der belastenden Maßnahme die Wirkung, begründet aber keine Ansprüche, die der Arbeitsvertrag nicht gibt. Im Gesetz steht sie nicht – § 87 BetrVG ordnet keine Rechtsfolge für den Verstoß an.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • mitbestimmungspflichtige Maßnahme
  • ohne die Zustimmung des Betriebsrats
  • nicht zu dessen Lasten entgegenhalten
  • nicht insgesamt nichtig
  • Individualverhältnis unwirksam, soweit sie belastet
  • als wäre sie nicht ergangen
  • nur zugunsten
  • begründet aber keine Ansprüche, die der Arbeitsvertrag nicht gibt

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 87 I BetrVG · Rechtssatz des BAG

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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