Mischmietverhältnis

Schuldrecht BT · Feld 7 · D-7.04 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Mischmietverhältnis ist die Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen in einem einheitlichen Vertrag. Ein einheitlicher Vertrag wird einheitlich eingeordnet — entweder ganz als Wohnraum- oder ganz als Geschäftsraummiete; eine Aufteilung findet nicht statt. Maßstab ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der überwiegende Vertragszweck nach Würdigung aller Umstände; lässt er sich nicht feststellen, gilt im Zweifel Wohnraummietrecht, weil dessen Schutzvorschriften sonst leerliefen. Geprüft wird zuerst der Zweck — dient das Wohnen dem Betrieb oder der Betrieb dem Wohnen —, erst danach die Indizien: Flächenverhältnis, Mietanteil, Vertragsformular, Gewerbeanmeldung.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen in einem einheitlichen Vertrag
  • einheitlich eingeordnet
  • Aufteilung findet nicht statt
  • überwiegende Vertragszweck
  • Wohnraummietrecht
  • zuerst der Zweck
  • erst danach die Indizien

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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