Soziale Rechtfertigung

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Feld 6 · D-6.03 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist“ (§ 1 II 1 KSchG). Die drei Gründe sind abschließend, und die Wahl unter ihnen wirkt bis unten durch: Nur der betriebsbedingte führt in die Sozialauswahl, nur der verhaltensbedingte in die Abmahnung. Das Wort „bedingt“ verlangt über den Grund hinaus dreierlei: die negative Prognose – die Kündigung wendet eine künftige Störung ab und sanktioniert nicht die Vergangenheit –, die Verhältnismäßigkeit, also das Fehlen eines milderen, gleich geeigneten Mittels (Abmahnung, Versetzung, Weiterbeschäftigung „an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens“ nach § 1 II 2 Nr. 1 Buchst. b KSchG, Umschulung, Fortbildung oder geänderte Arbeitsbedingungen nach § 1 II 3 KSchG), und die Interessenabwägung zwischen Bestands- und Beendigungsinteresse. „Der Arbeitgeber hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen“ (§ 1 II 4 KSchG).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Sozial ungerechtfertigt
  • nicht
  • Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen
  • dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen
  • abschließend
  • Sozialauswahl
  • Abmahnung
  • bedingt
  • negative Prognose
  • künftige
  • Verhältnismäßigkeit
  • milderen, gleich geeigneten Mittels
  • Interessenabwägung
  • Arbeitgeber

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 1 II KSchG · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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