Der Wortlaut
Schadensanlage ist ein Umstand, der im Gegenstand oder in der Person bereits angelegt war. Sie ist beachtlich, aber nur, wenn der Untergang feststand. Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit genügt nicht. Hatte die Anlage den Wert bereits gemindert, entscheidet der objektive Zustand im Augenblick der Verletzung.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- im Gegenstand oder in der Person bereits angelegt war
- beachtlich, aber nur, wenn der Untergang feststand
- erhöhte Wahrscheinlichkeit genügt nicht
- der objektive Zustand im Augenblick der Verletzung