Der Wortlaut
„Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte“ (§ 252 S. 2 BGB).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge
- nach den besonderen Umständen
- Anstalten und Vorkehrungen
- mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
Gesetzeswortlaut