Entgangener Gewinn (§ 252 S. 2 BGB)

Lehrstoff · Feld 7 · D-7.10 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte“ (§ 252 S. 2 BGB).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge
  • nach den besonderen Umständen
  • Anstalten und Vorkehrungen
  • mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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