Der Wortlaut
Die forderungsentkleidete Hypothek ist ein Grundpfandrecht, dessen gesicherte Forderung dem Inhaber nicht zusteht. Sie entsteht, wenn jemand die Hypothek über §§ 1138, 892 BGB gutgläubig erwirbt, während die Forderung nicht besteht oder einem anderen zusteht. Nach der Trennungstheorie geht allein die Hypothek über, die Forderung bleibt beim bisherigen Inhaber; nach der Einheitstheorie wird die Forderung entsprechend § 1153 I BGB mitgerissen. Eine herrschende Meinung ist nicht belegbar; höchstrichterlich ist die Frage nicht entschieden.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Grundpfandrecht, dessen gesicherte Forderung dem Inhaber nicht zusteht
- §§ 1138, 892 BGB
- nicht besteht oder einem anderen zusteht
- Trennungstheorie
- allein die Hypothek
- Einheitstheorie
- entsprechend § 1153 I BGB mitgerissen
- Eine herrschende Meinung ist nicht belegbar; höchstrichterlich ist die Frage nicht entschieden.