Entwicklungsfehler (§ 1 II Nr. 5 ProdHaftG)

Lehrstoff · Feld 6 · D-6.13 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn „der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte“ (§ 1 II Nr. 5 ProdHaftG). Unerkennbar gewesen sein muss der Fehler, nicht die Gefahr, unter der er sich auswirkt.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Fehler
  • Stand der Wissenschaft und Technik
  • in den Verkehr brachte
  • nicht erkannt werden konnte
  • Unerkennbar

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

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