Arbeitnehmer

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Feld 1 · D-1.01 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Arbeitnehmer ist, wer durch einen Arbeitsvertrag im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a I 1 BGB). Wirtschaftliche Abhängigkeit genügt nicht; sie kennzeichnet die arbeitnehmerähnliche Person (§ 12a I Nr. 1 TVG, § 5 I 2 ArbGG). Die Gegenleistung steht im nächsten Absatz: „Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet“ (§ 611a II BGB) – das ist die Anspruchsgrundlage für den Lohn.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • durch einen Arbeitsvertrag
  • weisungsgebundener
  • fremdbestimmter
  • persönlicher Abhängigkeit
  • Wirtschaftliche
  • vereinbarten Vergütung

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 611a I 1 BGB · Gesetzeswortlaut

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