Der Wortlaut
Arbeitnehmer ist, wer durch einen Arbeitsvertrag im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a I 1 BGB). Wirtschaftliche Abhängigkeit genügt nicht; sie kennzeichnet die arbeitnehmerähnliche Person (§ 12a I Nr. 1 TVG, § 5 I 2 ArbGG). Die Gegenleistung steht im nächsten Absatz: „Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet“ (§ 611a II BGB) – das ist die Anspruchsgrundlage für den Lohn.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- durch einen Arbeitsvertrag
- weisungsgebundener
- fremdbestimmter
- persönlicher Abhängigkeit
- Wirtschaftliche
- vereinbarten Vergütung
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 611a I 1 BGB · Gesetzeswortlaut