Der Wortlaut
„Zur Anfechtung ist derjenige berechtigt, welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde“ (§ 2080 I BGB). Unmittelbar ist der Vorteil nur, wenn er allein aus dem Wegfall der Verfügung folgt und kein weiteres Ereignis hinzutreten muss. „Im Falle des § 2079 steht das Anfechtungsrecht nur dem Pflichtteilsberechtigten zu“ (§ 2080 III BGB).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde
- Unmittelbar
- allein aus dem Wegfall der Verfügung
- kein weiteres Ereignis hinzutreten
- nur dem Pflichtteilsberechtigten
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 2080 BGB · Gesetzeswortlaut