Zurechnung des Beraterverschuldens bei der Wiedereinsetzung (§ 110 AO)

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Luise übermittelt ihrem Steuerberater alle Unterlagen für den Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid rechtzeitig. Der Berater versäumt jedoch aus Nachlässigkeit die Einspruchsfrist um zwei Tage. Luise beantragt daraufhin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wiedereinsetzung setzt voraus, dass du ohne Verschulden verhindert warst, die Frist einzuhalten.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil du selbst alle Unterlagen rechtzeitig geliefert hast, liegt kein Verschulden vor, das dir zugerechnet werden könnte.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Zurechnung des Beraterverschuldens folgt aus § 278 BGB.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Steuerberater ist Bevollmächtigter im Sinne dieser Zurechnungsnorm.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Luise erhält Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.

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