Fristverschiebung der Bekanntgabefiktion auf einen Sonntag (§§ 108, 122 AO)

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Das Finanzamt gibt Luise einen Einkommensteuerbescheid an einem Mittwoch (13.05.2026) per einfachem Brief zur Post. Zu prüfen ist, wann dieser steuerrechtlich als bekannt gegeben gilt.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt grundsätzlich am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Fällt der Tag der Bekanntgabe nach der Bekanntgabefiktion auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, greift direkt die Beweislastregelung des § 122 Abs. 2 Halbsatz 2 AO für die Verschiebung.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Fällt das Ende einer Frist oder der Tag der Bekanntgabe auf einen Sonntag, so ist der nächste Werktag maßgeblich.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der Steuerbescheid gilt im vorliegenden Sachverhalt bereits am darauffolgenden Sonntag, dem 17.05.2026, als bekannt gegeben.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema