Heilung eines Bekanntgabefehlers (§ 8 VwZG)

Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Trotz einer vorgelegten schriftlichen Empfangsvollmacht des Steuerberaters Paul sendet das Finanzamt den Steuerbescheid am 01.10.2025 mit einfachem Brief direkt an die Mandantin Mara. Mara reicht das Dokument am 06.10.2025 an Paul weiter, der es an diesem Tag entgegennimmt.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Finanzamt durfte den Bescheid direkt an Mara senden, da sie die Steuerschuldnerin ist.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die direkte Übermittlung an Mara stellt einen fehlerhaften Bekanntgabeweg dar.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Fehler führt zur absoluten Nichtigkeit des Steuerbescheides, weshalb er von Anfang an unwirksam ist.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein Übermittlungsfehler kann über eine Analogie zu § 8 VwZG geheilt werden, wenn das Dokument den richtigen Empfänger tatsächlich erreicht.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Steuerbescheid gilt bereits am Tag der Absendung durch das Finanzamt (01.10.2025) als wirksam bekannt gegeben.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Bescheid gilt folglich am 06.10.2025 wirksam bekannt gegeben, als Paul das Schreiben von Mara erhält.

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