Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Raimund Egglhuber kündigt am Freitag, dem 14. August 2026, das Mandat einer Kanzlei in Kaufbeuren; offen sind 3.480,00 EUR Gebühren aus zwei Rechnungen. Er verlangt „die vollständige Akte einschließlich des Schriftwechsels mit der Kanzlei“ und eine Abrechnung. Die neue Bevollmächtigte teilt mit, sie müsse binnen zwei Wochen erwidern. Die Kanzlei überlegt, die Unterlagen bis zur Zahlung zurückzuhalten.
Die Handakte dieses Mandats ist sechs Jahre aufzubewahren, und die Frist läuft erst mit Ablauf des 31. Dezember 2032 ab.
Auf Verlangen herauszugeben ist die vollständige Handakte einschließlich der Korrespondenz zwischen Kanzlei und Mandant.
Bis zur Zahlung der 3.480,00 EUR darf die Kanzlei die Herausgabe verweigern, aber nicht grenzenlos.
Die Abrechnung schuldet die Kanzlei nach § 666 Abs. 1 BGB, die Herausgabe des Erlangten nach § 666 Abs. 2 BGB.
Ob das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird, ist eine Zweckmäßigkeitsentscheidung und gehört in ein Schreiben an den früheren Mandanten, nicht in einen Schriftsatz.
Führt die Kanzlei ihre Handakten ausschließlich elektronisch, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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