Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Bearbeitungstag ist Mittwoch, der 11. März 2026. Ramona Kittler ist Vertriebsleiterin der Nordbayern Dämmstoff GmbH in Bayreuth, 6.700,00 EUR brutto im Monat. Die schriftliche Kündigung ging ihr am Montag, dem 9. März 2026, zu, zum 30. Juni 2026. Sie schreibt: „Ich will meinen Arbeitsplatz zurück.“ Der Vermerk nennt eine Zusage anderswo ab 1. August; gebraucht werden ein Zeugnis und Geld für die Lücke.
Das Mandantenziel ist der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses; darauf ist der Antrag zu richten, und alles Weitere folgt daraus.
Die Klage muss binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden; die Frist endet hier mit Ablauf des Montags, des 30. März 2026.
Nach Zustellung der Klage läuft für die Beklagte die Notfrist von zwei Wochen des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO; versäumt sie sie, ergeht Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren.
Der Streitwert beträgt 20.100,00 EUR; eine später ausgehandelte Abfindung erhöht ihn nicht.
Obsiegt Kittler vollständig, bekommt sie ihre eigenen Anwaltskosten von 2.618,00 EUR gleichwohl nicht erstattet.
Zugestellt wird die Kündigungsschutzklage erst, wenn der Gebührenvorschuss nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG eingezahlt ist.
Die Überlegung, ob ein Vergleich über eine Abfindung dem Fortsetzungsantrag vorzuziehen ist, gehört allein in das Mandantenschreiben.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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