Was die Zuhörerin gehört hat

Strafrecht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die große Strafkammer hat A wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt; tragend ist die Aussage der Zeugin Z, die nach den Gründen eine Glasflasche beschrieben hat. A besteht darauf, Z habe nur von „etwas Glänzendem“ gesprochen; die Zuhörerin Y hat mitgeschrieben und will das bezeugen. Ob die Begründungsschrift am letzten Tag eingegangen ist, ist offen — der Eingangsstempel ist unleserlich.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    In § 337 I StPO steht ein Wort, an dem die ganze Beschränkung dieses Rechtsmittels hängt — und es ist weder „Urteil“ noch „beruhe“.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Mitschrift der Y trägt jedenfalls dann, wenn ihr niemand widerspricht — sie belegt, was die Zeugin wirklich gesagt hat.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Revisionsgericht hat drei Erkenntnisquellen, und die Ermittlungsakte gehört nicht dazu.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil das Rekonstruktionsverbot jede eigene Beweiserhebung sperrt, kann das Revisionsgericht auch nicht klären, ob die Begründungsschrift rechtzeitig eingegangen ist.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ob ein Erfahrungssatz, den das Urteil verwendet, überhaupt existiert, darf das Revisionsgericht ebenfalls nicht klären.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    „Rechtsnorm“ im Sinne des § 337 II StPO ist mehr als das, was in einem Gesetz steht — auch ein Denkgesetz gehört dazu.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VI weiterlesen.

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