Was die Nachbarin gesagt hat, bezeugt der Zusteller nicht

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Landgericht Passau, 1 O 76/26. Die Zustellungsurkunde weist aus, dass das Versäumnisurteil gegen den Beklagten Grabinger am Montag, dem 7. September 2026, in den Briefkasten eingelegt worden ist. Unter Nummer 4 steht: „Adressat nach Auskunft der Nachbarin verreist.“ Nummer 7 nennt Ort und Uhrzeit, aber kein Datum. Der Einspruch geht am 25. September 2026 ein.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Was die Zustellungsurkunde enthalten muss, zählt § 182 Abs. 2 ZPO in acht Nummern auf; eine neunte gibt es nicht.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Von den drei Angaben der Nummer 7 ist allein die Uhrzeit entbehrlich; Ort und Datum sind es nicht.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil der Grund nach Nummer 4 auf der Auskunft der Nachbarin beruht, begründet die Urkunde insoweit keinen vollen Beweis.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Klägerin hält dagegen, die Urkunde begründe nach § 418 Abs. 1 Satz 1 ZPO und § 182 Abs. 4 ZPO vollen Beweis. Beide Fundstellen gibt es.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Verworfen wird der Einspruch nur, wenn die Verfristung feststeht — und hier steht sie nicht fest.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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