Ein Monat an der Tafel, ein Monat im Urteil

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Amtsgericht Weilheim i. OB, 1 C 44/26. Der Aufenthalt des Beklagten Anselm Fürlinger ist unbekannt; ein Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigter ist nicht vorhanden. Klage und Versäumnisurteil werden öffentlich zugestellt. Die Benachrichtigung über das Urteil hängt seit Montag, dem 2. März 2026, an der Gerichtstafel. Das Urteil bestimmt die Einspruchsfrist auf einen Monat.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung entscheidet das Prozessgericht, und die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Statt des Aushangs an der Gerichtstafel genügt die Veröffentlichung in einem im Gericht öffentlich zugänglichen elektronischen System.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das öffentlich zugestellte Versäumnisurteil galt mit Ablauf des Donnerstags, des 2. April 2026, als zugestellt.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Von diesem Tag an lief die Einspruchsfrist von zwei Wochen, § 339 Abs. 1 ZPO; die Angabe eines Monats im Urteil ist unbeachtlich.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    In der Verfügung heißt es, die Voraussetzungen des § 185 Abs. 1 Nr. 1 ZPO lägen vor und die Zustellung wirke nach § 188 Abs. 1 ZPO. Beide Fundstellen sind richtig gebildet.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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