Therapie statt Strafe beim Drogenhandel

Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Bei einer Vernehmung gesteht der betäubungsmittelabhängige Lehmann den gewerbsmäßigen Handel mit Amphetaminen und signalisiert sofortige Therapiebereitschaft. Der zuständige Dezernent prüft daraufhin eine Verfahrenseinstellung unter Auflagen.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren wegen eines Vergehens vorläufig unter Auflagen und Weisungen absehen lassen, wenn dies das öffentliche Verfolgungsinteresse beseitigt und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Eine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung kann seit der gesetzlichen Neuregelung ausdrücklich als Weisung nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 StPO angeordnet werden.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die Einstellung nach § 153a StPO ist in diesem Fall keine Zustimmung des Gerichts erforderlich, da es sich um eine therapeutische Auflage handelt.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die gesetzliche Höchstfrist zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen beträgt bei einer Therapieweisung stets nur sechs Monate.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Erfüllt Lehmann die Auflagen und Weisungen fristgerecht, tritt ein endgültiger Strafklageverbrauch ein und die Tat kann nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht I weiterlesen.

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