Das belauschte Schweigen

Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Halilovic wird wegen eines schweren Diebstahls festgenommen, beruft sich bei der Polizei aber sofort auf sein Schweigerecht. Nach seiner Entlassung setzt die Polizei eine Vertrauensperson (VP) auf ihn an. Diese verwickelt ihn gezielt in Gespräche über die Tat und entlockt ihm Details, die der Führungsbeamte protokolliert. Nun soll der Führungsbeamte in der Hauptverhandlung als Zeuge über diese Geständnisse aussagen.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Eine polizeiliche Vertrauensperson, die Halilovic nach seiner Berufung auf das Schweigerecht gezielt in Gespräche über die Tat verwickelt, tritt ihm nicht in erkennbar amtlicher Funktion gegenüber; mangels Vernehmung scheidet eine direkte Verletzung der Belehrungspflicht aus § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO aus.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die heimliche Befragung durch die Vertrauensperson stellt eine verbotene Täuschung im Sinne des § 136a Abs. 1 StPO dar und ist daher stets unzulässig.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Das gezielte Entlocken von Angaben nach bereits ausgeübtem Schweigerecht verletzt den Nemo-tenetur-Grundsatz und das Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 EMRK.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die gewonnenen Erkenntnisse dürfen im Prozess uneingeschränkt durch die Vernehmung des Führungsbeamten als Zeuge vom Hörensagen eingeführt werden.

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