Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Am Freitag, dem 13. November 2026, reicht eine Schweinfurter Kanzlei per beA eine Klage über 84.000,00 EUR gegen die Rhöngrund Anlagenbau GmbH ein, mit vierzehn Anlagen. Am Montag, dem 16. November, teilt die Geschäftsstelle mit, die Anlagen K 9 bis K 14 seien in einem nicht bearbeitbaren Format eingegangen. Der Schriftsatz kündigt drei Abschriften an und nennt für das beA § 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ZPO.
Der sichere Übermittlungsweg über das besondere elektronische Anwaltspostfach ist § 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ZPO.
Die drei angekündigten Abschriften werden nun zur Sicherheit auf dem Postweg nachgereicht.
Für die sechs unbrauchbaren Anlagen hilft nicht die Ersatzeinreichung, sondern eine eigene Rettungsvorschrift.
Die Ersatzeinreichung und ihre Glaubhaftmachung stehen in § 130d Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 ZPO.
Der Vorschuss, den das Gericht bei Einreichung angefordert hat, betrug 3.174,00 EUR — und er ist die einzige Zahl dieses Falles, die in den Brief gehört.
Der ganze Vorgang wird in der Handakte vermerkt; in das Mandantenschreiben gehört er nur, wenn eine Frist berührt ist.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.