Schriftform bei Aufhebungsvertrag

Arbeitsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Physiotherapeut K. und Praxisinhaberin P. einigen sich auf ein einvernehmliches Ausscheiden per E-Mail-Scan. K. bereut den Schritt zwei Wochen später und erscheint wieder zur Arbeit.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für den Aufhebungsvertrag ist die elektronische Form nach § 126a BGB ausreichend, da beide Parteien das Dokument per E-Mail ausgetauscht haben.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der per E-Mail geschlossene Aufhebungsvertrag ist wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Form gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die von Praxisinhaberin P. an Physiotherapeut K. gezahlte Abfindung in Höhe von 8.000 € kann P. mangels Rechtsgrundes nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB (Leistungskondiktion) zurückfordern.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Hätte P. zuvor gekündigt und der Vertrag hätte lediglich die Modalitäten wie die Abfindung geregelt, hätte es sich um einen formfreien Abwicklungsvertrag gehandelt.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die gerichtliche Geltendmachung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses gilt zwingend die dreiwöchige Klagefrist des § 4 KSchG.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht weiterlesen.

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