Rechtsweg bei „freier“ Mitarbeit

Arbeitsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Physiotherapeutin P arbeitet auf Honorarbasis in der Reha-Praxis R und erhält eine fristlos ausgesprochene Kündigung. Sie klagt vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses und greift die Kündigung an, woraufhin R den Rechtsweg rügt.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Für den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist bei der Statusklage maßgeblich, ob P schlüssig behauptet, Arbeitnehmerin zu sein (sogenanntes sic-non-Prinzip).

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Das Arbeitsgericht muss bereits in der Rechtswegprüfung abschließend beweisen, dass P tatsächlich Arbeitnehmerin ist, um den Rechtsweg zu bejahen.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der eigenständige Angriff gegen die außerordentliche Kündigung ist ebenfalls bedingungslos über das sic-non-Prinzip der Arbeitnehmereigenschaft eröffnet.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist im Ergebnis über den Status-Feststellungsantrag eröffnet, da jeder Streitgegenstand gesondert geprüft werden muss und gegebenenfalls eine Zusammenhangsklage nach § 2 Abs. 3 ArbGG eingreift.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht weiterlesen.

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