Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Landgericht München II, 8 O 1177/26. Im Termin vom 4. September 2026 sind zwei Zeugen vernommen worden; ihre Aussagen sind in Bild und Ton vorläufig aufgezeichnet, das Protokoll trägt nur einen Vermerk. Das Urteil ist beiden Parteien am Freitag, dem 18. September 2026, zugestellt worden; Berufung legt niemand ein. Am 20. Oktober 2026 beantragt Bergmeister die Ergänzung und Einsicht in die Aufzeichnung.
Dass die Aussagen selbst nicht im Protokoll stehen, ist kein Mangel; der bloße Vermerk genügt.
Der Antrag vom 20. Oktober 2026 ist rechtzeitig, weil § 160a Abs. 2 Satz 3 ZPO für die Ergänzung keine Frist bestimmt.
Über die Einsicht in eine vorhandene Aufzeichnung entscheidet der Vorsitzende, und die Partei muss dafür keinen besonderen Antrag stellen.
Die vorläufigen Aufzeichnungen sind stets zu den Prozessakten zu nehmen; nur dort sind sie für die Parteien erreichbar.
Da niemand Berufung eingelegt hat und das Protokoll längst hergestellt ist, ist die Aufzeichnung jetzt zu löschen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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