Kündigung im Zuge der Übernahme

Arbeitsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Nach dem Übergang einer Schreinerei kündigt der neue Inhaber Naumann dem Gesellen Gruber schriftlich „im Zuge der Betriebsübernahme, da wir den Personalbestand verschlanken wollen“. Gruber hält die Kündigung für unwirksam und zieht vor das Arbeitsgericht.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Mit dem Betriebsübergang tritt der neue Inhaber Naumann nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB kraft Gesetzes in das bestehende Arbeitsverhältnis von Gruber ein.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Eine Kündigung, die ausdrücklich wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen wird, ist gemäß § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die pauschale „Verschlankung des erworbenen Personalbestands“ stellt einen zulässigen betriebsbedingten Kündigungsgrund nach § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB dar.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Gruber muss die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erheben, da es sich um einen Verstoß gegen § 613a BGB und nicht um das KSchG handelt.

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