Zu wenig Karenzentschädigung

Arbeitsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vertriebsleiter Dahl vereinbart beim Ausscheiden ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das ihm jedoch eine Karenzentschädigung von nur 30 % seiner letzten Bezüge zusichert. Er hält sich an das Verbot und fordert nun sein Geld. Während der Karenzzeit arbeitet Dahl als Berater in einer anderen Branche und bezieht dort monatlich 80 % seiner früheren Bezüge.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für das Wettbewerbsverbot von Angestellten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis finden die Vorschriften der §§ 74 ff. HGB über § 110 GewO entsprechende Anwendung.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Eine vereinbarte Karenzentschädigung von 30 % führt zur völligen Nichtigkeit des gesamten Wettbewerbsverbots.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Dahl hat die Wahl, ob er sich von dem unverbindlichen Wettbewerbsverbot lossagt oder am Verbot festhält und die zugesagte Entschädigung von 30 % verlangt.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Hätte der Arbeitgeber gar keine Entschädigungsregelung getroffen, bliebe das Wettbewerbsverbot gegen Zahlung der gesetzlichen Mindestentschädigung von 50 % wirksam.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Arbeitgeber kann verlangen, dass sich Dahl anrechnen lässt, was er während der Karenzzeit anderweitig verdient hat.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht weiterlesen.

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