Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Drei Gremien an einem Tag. Im Kreistag entscheidet Kreisrat M1 über einen Zuschuss an den Verein, dessen Vorstandsvorsitzender er ist. Im Bezirkstag stimmt Bezirksrat M2 über eine Vergabe an das Unternehmen mit, dessen Geschäftsführer er ist; über seine persönliche Beteiligung soll der Bezirkstag befinden, und M2 will daran teilnehmen. In der Verbandsversammlung eines Zweckverbands für die Wasserversorgung wird die Verteilung der Investitionskosten neu geregelt; die Gemeinde G wird dadurch entlastet, und ihr erster Bürgermeister B stimmt als Verbandsrat mit.
Für den Kreistag ist Art. 43 LKrO die Mitwirkungsnorm — nicht Art. 18 LKrO.
Art. 40 BezO ist mit Art. 49 GO und Art. 43 LKrO wortgleich; M2 darf deshalb an der Entscheidung über seine eigene Beteiligung nicht mitwirken.
In den beschließenden Ausschüssen des Gemeinderats gilt Art. 49 GO über eine Verweisung der Geschäftsordnungsvorschrift.
Für die Verbandsversammlung des Zweckverbands folgt die Anwendung des Art. 49 GO aus Art. 26 I 1 KommZG.
B darf mitstimmen, obwohl der Beschluss seiner Gemeinde einen unmittelbaren Vorteil bringt.
Keine dieser vier Vorschriften kennt die Besorgnis der Befangenheit.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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