Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Falk und Dorit Immen hatten 2009 notariell Gütertrennung vereinbart. Falk stirbt 2026 ohne Testament und hinterlässt Dorit sowie die beiden Kinder Jorin und Lea; der Nachlass beträgt 300.000 €. Die Kinder meinen, sie bekämen je 3/8, weil bei Gütertrennung das Zusatzviertel wegfalle.
Weil die Eheleute Gütertrennung vereinbart hatten, erhöht sich Dorits Erbteil nicht um ein pauschales Viertel.
Damit bleibt es zwingend bei der Grundquote von 1/4 für Dorit, so dass jedes Kind 3/8 erbt.
Nach § 1931 IV BGB erben Dorit, Jorin und Lea zu gleichen Teilen, also je 1/3 und damit je 100.000 €.
Hätte Falk drei Kinder hinterlassen, hätte Dorit nach § 1931 IV BGB nur 1/4 des Nachlasses erhalten.
Das Nachlassgericht muss den Güterstand im Erbscheinsverfahren von Amts wegen aufklären.
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