Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Examensklassiker · Rechenfall
E stirbt ohne Testament und ohne Ehevertrag; er hinterlässt seine Frau W und die gemeinsamen Kinder K1 und K2. Der Nachlass beträgt 500.000 €, darin Haushaltsgegenstände für 40.000 €. Davon braucht W 25.000 € für ihren Haushalt, ein Konzertflügel für 15.000 € ist entbehrlich.
Der gesetzliche Voraus soll sicherstellen, dass der überlebende Ehepartner die gewohnte Lebensführung fortsetzen kann, indem er Haushaltsgegenstände vorab erhält.
Der gesetzliche Voraus steht dem überlebenden Ehegatten in jedem Fall in vollem Umfang zu, unabhängig davon, welche Verwandten als Miterben neben ihm berufen sind.
W erbt neben zwei Kindern insgesamt 1/2 des Nachlasses (§ 1931 I 1 BGB, §§ 1931 III, 1371 I BGB).
W steht der Konzertflügel als Haushaltsgegenstand neben ihrem Erbteil zu (§ 1932 I 2 BGB).
Nach Voraus und Erbteil erhält W wirtschaftlich 262.500 € (§§ 1932 I 2, 2046 BGB).
Hätten E und W Gütertrennung vereinbart, erhielte W neben zwei Kindern nur 1/4 (§ 1931 I 1 BGB).
W muss den Voraus gegen K1 und K2 gemeinsam durchsetzen; zuständig ist bei 25.000 € das Landgericht (§ 71 I GVG).
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