Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 8 Aussagen zu beurteilen
Rechenfall
E ging mit 200.000 € Geschäftsschulden in die Ehe und hat sie bis zum Stichtag getilgt; er hat nun 60.000 € Aktiva und 10.000 € Schulden. Nach der Trennung schenkte er seinem Bruder ohne Anlass 20.000 €. W hat 10.000 €, kein Anfangsvermögen und keinen Einblick in seine Konten.
Die Ausgleichsforderung ist zum Schutz des Schuldners begrenzt, wobei illoyale Vermögensminderungen den für diese Grenze maßgeblichen Betrag wieder erhöhen (§ 1378 II BGB).
Ein Ehegatte, der mit Schulden in die Ehe geht, kann keinen Zugewinn erzielen, solange er am Ende der Ehe kein positives Nettovermögen besitzt (§ 1373 BGB).
Das Endvermögen des E ist mit 70.000 € anzusetzen (§§ 1375 I 1, II 1 Nr. 1 BGB).
Der Zugewinn des E beträgt 270.000 €, obwohl er nur Schulden abgebaut hat (§§ 1373, 1374 III BGB).
Rechnerisch ergibt sich für W eine Ausgleichsforderung von 130.000 € (§ 1378 I BGB).
Die Forderung ist auf das Nettovermögen des E von 50.000 € begrenzt (§ 1378 II 1 BGB).
W erhält damit 70.000 €; eine weitere Halbierung des Kappungsbetrags findet nicht statt (§ 1378 II BGB).
Für den Auskunftsantrag der W gegen E bezüglich der Schenkung von 20.000 € an dessen Bruder genügt eine Formulierung nach dem Wortlaut des § 1379 I 1 Nr. 2 BGB.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.
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