Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
A gibt einen Antrag zur Niederschrift; der Sachbearbeiter hält ihn für offensichtlich unbegründet und will ihn nicht entgegennehmen. In demselben Termin bezeichnet A aus Unkenntnis das falsche Grundstück. Später beantragt A die Vernehmung eines Zeugen und verlangt über seinen Bevollmächtigten, ihm die Akte in die Kanzlei zu übersenden.
Einen offensichtlich unbegründeten Antrag darf die Behörde zurückweisen, ohne ihn entgegenzunehmen.
Die Behörde soll A anregen, die aus Unkenntnis falsch bezeichnete Angabe zu berichtigen, statt sie ihm später vorzuhalten.
Bevor sie A die Unvollständigkeit seiner Unterlagen entgegenhält, muss sie ihm gesagt haben, welche sie braucht.
Die Behörde darf den Beweisantrag des A ablehnen, muss die Ablehnung aber tragen können; an Beweisanträge ist sie nicht gebunden.
A kann nicht gezwungen werden, persönlich zu erscheinen oder auszusagen, solange keine Rechtsvorschrift das vorsieht.
Als Rechtsanwalt hat der Bevollmächtigte Anspruch darauf, dass ihm die Akte in die Kanzlei übersandt wird.
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