Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Arbeitsgericht Kempten, 2 Ca 431/26. Gegen die beklagte Arbeitgeberin ergeht im Kammertermin ein Versäumnisurteil über 8.900,00 EUR rückständige Vergütung. Zugestellt wird es ihr am Mittwoch, dem 30. Dezember 2026, zusammen mit dem schriftlichen Hinweis auf den Einspruch. Ihr Geschäftsführer erklärt den Einspruch am Freitag, dem 8. Januar 2027, zu Protokoll der Geschäftsstelle.
Die Einspruchsfrist beträgt hier nicht zwei Wochen, sondern eine Woche — und sie ist eine Notfrist.
Die Frist endete mit Ablauf des Donnerstags, des 7. Januar 2027; der Einspruch vom 8. Januar 2027 ist einen Tag zu spät.
Die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle war der richtige Weg; an der Form scheitert der Einspruch nicht.
Über die Verwerfung des verspäteten Einspruchs entscheidet die Kammer; der Vorsitzende darf sie nicht allein aussprechen.
Das Verwerfungsurteil ist nach § 708 Nr. 3 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Die Notfrist von einer Woche ergibt sich aus § 59 Abs. 1 ArbGG; die Hinweispflicht steht in Absatz 3.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.