Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Kanzlei in Regensburg. Für die Donaustauf Dichtungstechnik GmbH ist ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung ergangen, die der Mitbewerberin Laaber Polymer GmbH den Vertrieb einer Dichtungsreihe untersagt. Der Beschluss wird dem Antragstellervertreter am Montag, dem 4. Mai 2026, zugestellt. Die Mandantin will abwarten, weil sie auf ein Auslaufen der Lieferverträge der Gegenseite hofft.
Die Frist zur Vollziehung läuft nicht ab der Zustellung an den Gegner, sondern ab einem Tag, der nur den Antragsteller betrifft.
Die Frist endet hier am Freitag, dem 5. Juni 2026, und nicht einen Tag früher — und der Grund ist ein bayerischer.
Fronleichnam ist in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gesetzlicher Feiertag; am Sitz des Landgerichts Regensburg gilt er deshalb, in Hof aber nicht.
Abwarten ist hier keine schonende Zwischenlösung, sondern die Entscheidung gegen die Verfügung — und sie nimmt dem Mandanten zugleich eine zweite Wirkung.
Für das Abwarten spricht immerhin, dass die Haftung aus § 945 Abs. 1 ZPO ein Verschulden voraussetzt und die Kanzlei den Anspruch sorgfältig geprüft hat.
Die Abwägung zwischen Vollziehen und Abwarten gehört in das Mandantenschreiben, die Belehrung nach § 945 ZPO ebenfalls — und beides muss vor dem Antrag geschrieben sein.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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