Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Franz Moser übergibt seinen Hof, zieht zur neuen Ehefrau und soll monatlich 800 € Ausgedinge sowie Heizung und Strom erhalten. Im Grundbuch ist bereits eine Hypothek der Hausbank zur Sicherung eines Betriebsdarlehens eingetragen. Der Übernehmer hält ein privatschriftliches Versprechen für ausreichend und lehnt eine Grundbucheintragung ab.
Ein privatschriftliches Versprechen des Übernehmers reicht aus, um die wiederkehrenden Versorgungsleistungen dinglich abzusichern.
Der Nießbrauch ist das geeignete dingliche Mittel, um Franz Moser eine feste monatliche Geldrente und Naturalleistungen zu verschaffen.
Durch eine Reallast nach § 1105 Abs. 1 BGB wird das Grundstück mit wiederkehrenden Leistungen belastet, sodass der Berechtigte bei Nichtzahlung die Zwangsversteigerung betreiben kann.
Gemäß § 1108 Abs. 1 BGB haftet der jeweilige Grundstückseigentümer neben dem dinglichen Recht auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen für die während seiner Eigentumszeit fällig werdenden Leistungen.
Um das Risiko zu vermeiden, dass die Reallast bei einer Zwangsversteigerung durch eine ältere Bankhypothek ausfällt, sollte sie möglichst im Rang vorrangig eingetragen werden.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.
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