Die Werkbank ohne Datum

Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Tischlerin T hat bei H eine Werkbank für ihre Werkstatt gekauft, 2.900 €. Nach zwei Tagen wirft sich die Arbeitsplatte; das Holz war zu feucht verleimt. T schreibt am 14. August 2026: „Die Platte ist unbrauchbar, bitte kümmern Sie sich umgehend darum.“ Ein Datum nennt sie nicht. H bestätigt den Eingang und tut nichts. Am 15. September erklärt T den Rücktritt.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Nacherfüllungsanspruch (§ 439 I BGB) wird erst fällig, wenn der Käufer ihn geltend macht.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Fristsetzung (§ 323 I BGB) genügt die Aufforderung, umgehend zu leisten, ohne dass ein Enddatum genannt wird.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Eine zu kurz bemessene Frist ist unwirksam; der Gläubiger muss dann noch einmal von vorn beginnen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die bloße Anzeige des Mangels ohne jedes Leistungsverlangen setzt die Frist des § 323 I BGB nicht in Lauf.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wer die Nacherfüllung mit der Begründung ablehnt, es liege gar kein Mangel vor, verweigert sie nicht endgültig (§ 323 II Nr. 1 BGB).

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Beim Verbrauchsgüterkauf verdrängt § 475d I BGB sowohl § 323 II BGB als auch § 440 BGB.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.

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