Der Wagen, der nicht anspringt

Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

K hat beim Autohaus A einen gebrauchten Kombi für 8.400 € gekauft und nutzt ihn privat. Der Wagen springt bei jeder dritten Fahrt nicht an; auch nach zwei Werkstattaufenthalten steht die Ursache nicht fest. Der Meister schätzt, die Reparatur werde rund 300 € kosten, wenn man den Fehler denn finde. Nach fruchtloser Frist erklärt K den Rücktritt. A hält ihn für ausgeschlossen: 300 € seien unter fünf Prozent.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 323 V 2 BGB verlangt eine umfassende Abwägung der beiderseitigen Interessen, keine Rechenoperation.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Liegt der Mangelbeseitigungsaufwand unter fünf Prozent des Kaufpreises, ist die Pflichtverletzung unerheblich und der Rücktritt ausgeschlossen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Regelvermutung der Unerheblichkeit bei einem Mangelbeseitigungsaufwand unter fünf Prozent des Kaufpreises setzt voraus, dass sich der Mangel überhaupt beheben und der Aufwand beziffern lässt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Ursache unbekannt ist, tragen die geschätzten 300 € die Abwägung hier nicht.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Scheitert der Rücktritt an § 323 V 2 BGB, ist auch die Minderung ausgeschlossen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 281 I 3 BGB sperrt bei unerheblicher Pflichtverletzung neben dem großen auch den kleinen Schadensersatz.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema