Die Welle in der Knetmaschine

Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Bäcker B hat bei Maschinenhandel M eine Teigknetmaschine für 14.000 € gekauft. Die Rührwelle ist falsch gehärtet und bricht in der zweiten Woche; die Fehlcharge des Herstellers war für M weder bekannt noch erkennbar. B setzt eine Frist von zwei Wochen. M hat eine mangelfreie Maschine auf Lager, kümmert sich aber nicht. B mietet für 3.100 € eine Ersatzmaschine; ob er die Knetmaschine behält oder zurückgibt, hat er noch nicht entschieden.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Anspruchsgrundlage lautet §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 I 1 BGB; § 281 BGB allein trägt den Anspruch nicht.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil M die Fehlcharge nicht erkennen konnte, entfällt das Vertretenmüssen insgesamt (§ 280 I 2 BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Verkäufer muss sich nach § 280 I 2 BGB für jede der beiden Pflichtverletzungen gesondert entlasten.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Behält B die Maschine und verlangt den Mangelunwert in Geld, ist das der kleine Schadensersatz.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Gibt B die Maschine zurück und verlangt das Erfüllungsinteresse, kann M das Geleistete nach § 281 V BGB zurückfordern.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Miete für die Ersatzmaschine ist Schadensersatz statt der Leistung und setzt deshalb die abgelaufene Frist voraus.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.

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