Die unzulässige Vernehmung

Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

In einem Vernehmungsverfahren greifen die Beamten zu unterschiedlichen Methoden, um ein Geständnis zu erlangen. Dabei stellt sich die Frage, welche Einwirkungen auf den Beschuldigten nach § 136a StPO unzulässig sind.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die Ankündigung von Polizeibeamten, bei Ausbleiben eines Geständnisses einen Haftbefehl zu beantragen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, ist als unzulässige Drohung nach § 136a Abs. 1 S. 3 StPO verboten.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Das Versprechen von Polizeibeamten, im Falle eines Geständnisses für eine Bewährungsstrafe zu sorgen, verstößt gegen das Verbot des Versprechens eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils nach § 136a Abs. 1 S. 3 StPO.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Eine stundenlange Vernehmung trotz körperlicher Erschöpfung und Kreislaufzusammenbrüchen berührt das Verbot der Beeinträchtigung der Willensfreiheit durch Ermüdung nach § 136a Abs. 1 S. 1 StPO.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Für die Beurteilung, ob eine unzulässige Ermüdung nach § 136a Abs. 1 S. 1 StPO vorliegt, ist stets ausschließlich der subjektive Eindruck der Beamten über die Wachheit des Beschuldigten maßgeblich.

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