Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Osei wird verdächtigt, an einem Raubüberfall beteiligt gewesen zu sein; sein Alibi bleibt bei der Vernehmung vage. Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Ermittlungsrichter die Durchsuchung seiner Wohnung, um die beim Überfall getragene Jacke sicherzustellen. Weder Osei noch sein Verteidiger erfahren vorher davon. Nach dem Vollzug rügt der Verteidiger, sein Mandant hätte vor dem Beschluss angehört werden müssen.
Grundsätzlich musst du einen Beteiligten hören, bevor zu seinem Nachteil Tatsachen verwertet werden, zu denen er sich noch nicht äußern konnte.
Für die Anordnung einer Durchsuchung gilt dieser Anhörungsgrundsatz ausnahmslos, weil die Wohnung besonders geschützt ist.
Weil die Anhörung entfällt, hat Osei gegen den Durchsuchungsbeschluss überhaupt keinen Rechtsschutz mehr.
Auch wenn die Anhörung entfallen darf, muss der Eingriff zum Gewicht des Tatvorwurfs passen.
Bei dem Vorwurf eines Raubüberfalls und einem konkret bezeichneten Beweisstück ist die Durchsuchung angemessen.
Ergebnis: Der Verteidiger dringt mit der Rüge durch, Osei hätte vor dem Beschluss gehört werden müssen.
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