Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
G hat die Mehrzweckhalle E in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingebracht; sämtliche Anteile hält G. Die Gesellschaft lehnt den Antrag der A auf Überlassung ab und beruft sich darauf, sie sei privatrechtlich organisiert und an Art. 21 GO nicht gebunden. A erhebt zum Verwaltungsgericht Klage gegen die Gesellschaft auf Abschluss des Mietvertrags.
Das „Ob“ der Zulassung bleibt öffentlich-rechtlich, und Anspruchsgegner ist die Gemeinde.
Richtige Beklagte ist die Gesellschaft, weil sie die Ablehnung ausgesprochen hat.
Auf die Klage gegen die Gesellschaft ergeht kein Prozessurteil.
Die kommunale Einrichtung in Privatrechtsform ist in Art. 21a GO geregelt.
Gerade die Vorschrift, die die Privatrechtsform erlaubt, ist das Argument dafür, dass der Anspruch fortbesteht.
Der Klageantrag gegen die Gemeinde lautet nicht auf Überlassung der Halle, sondern auf etwas anderes.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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