Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Gemeinde G unterhält die Mehrzweckhalle E. § 3 der Benutzungssatzung lautet: „Anspruch auf Überlassung haben die Gemeindebürger.“ A wohnt seit fünf Monaten in G, ist siebzehn Jahre alt und beantragt die Halle für eine Lesung am 12. Juni 2027. Der Geschäftsleiter lehnt ab: A sei kein Gemeindebürger. Die Halle ist an diesem Tag frei.
Den Anspruch aus Art. 21 I 1 GO haben alle Gemeindeangehörigen — auf das Wahlrecht kommt es nicht an.
Art. 21 I 1 GO verlangt, dass die Gemeinde die Einrichtung „nach gleichen Grundsätzen“ zur Verfügung stellt.
Eine Benutzungssatzung kann den Kreis der Berechtigten nicht verengen, und die schärfste Vorschrift dazu steht nicht in Art. 21 GO.
Art. 21 I GO besteht aus einem einzigen Satz.
Über den Antrag entscheidet in dieser Lage der erste Bürgermeister, und die Vorschrift dazu nennt drei Merkmale.
G muss die Halle überlassen, und § 3 wird dabei nicht angewendet, sondern übergangen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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