Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
A wohnt in der Nachbargemeinde; in G gehört ihr ein Mietshaus. Sie beantragt den kleinen Saal des Bürgerhauses E für die Mieterversammlung dieses Anwesens, zwei Monate später denselben Saal für ihren sechzigsten Geburtstag. Daneben beantragt die im Landtag vertretene Partei P, die in G keinen Ortsverband hat, den großen Saal für eine Wahlkampfveranstaltung; ortsansässigen Parteien hat G ihn überlassen.
Für die Mieterversammlung trägt Art. 21 III GO, obwohl A nicht in G wohnt.
Weil A Grundbesitz in G hat, trägt Art. 21 III GO auch den Antrag für die Geburtstagsfeier.
Art. 21 IV GO gilt auch für den nicht rechtsfähigen Verein, und das ist kein Grenzfall der Vorschrift.
Über Art. 21 IV GO gelten für Vereinigungen auch die Rechte aus Absatz 5.
Bei einer dem Gemeingebrauch dienenden Einrichtung steht die Benutzung jedermann zu, und das Gesetz nennt dafür genau ein Steuerungsmittel.
Weil P in G keinen Ortsverband unterhält, kann sie ihren Anspruch nur auf Art. 21 IV GO stützen.
Bei einer nach der Gewerbeordnung festgesetzten Veranstaltung tritt Art. 21 GO zurück.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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