Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Der Beanstandungsbescheid mit Aufhebungsverlangen wird G am Dienstag, dem 14. April 2026, zugestellt; Nummer 3 setzt eine Frist von einem Monat, Nummer 4 droht die Ersatzvornahme an. Die sofortige Vollziehung ist nicht angeordnet. G bleibt untätig und erhebt keine Klage. Der Sachbearbeiter des Landratsamts L will am Freitag, dem 15. Mai 2026, an Stelle der Gemeinde verfügen.
Art. 113 GO hat zwei Sätze und verlangt in Satz 1 fünf Dinge nebeneinander.
Der 15. Mai 2026 ist zu früh; die Frist läuft an diesem Tag erst ab.
Bevor L an Stelle der Gemeinde handelt, muss feststehen, dass die Anordnung rechtmäßig war.
Die Androhung in Nummer 4 ist nach Art. 21a S. 1 BayVwZVG kraft Gesetzes sofort vollziehbar; einer Anordnung bedarf es dafür nicht.
Verfügt L an Stelle der Gemeinde, ist es an deren Kompetenzen gebunden — und die Kosten holt es sich mit einem eigenen Bescheid.
Art. 114 GO ist nicht die nächste Stufe nach Art. 113 GO, sondern das Mittel für einen anderen Fall — und in sich dreistufig gebaut.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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