Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Deine Mandantin ist Alleinerbin ihrer Mutter geworden und möchte, dass ihr Erbe direkt an ihre beiden Kinder (24 und 16 Jahre alt) übergeht. Sie überlegt, das Erbe auszuschlagen, damit die Kinder als nächste Erben nachrücken. Du prüfst nun die rechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben.
Die Mandantin kann die Ausschlagung mit einer einzigen Erklärung direkt für sich und ihre beiden Kinder gemeinsam abgeben.
Die sechswöchige Ausschlagungsfrist für die Kinder beginnt erst zu laufen, wenn sie von ihrem eigenen Erbfall Kenntnis erlangen, also frühestens nach der wirksamen Ausschlagung der Mutter.
Für die Ausschlagung des minderjährigen Sohnes ist zwingend eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.
Durch die Ausschlagung der Mutter rücken die Kinder automatisch in die Erbenstellung nach, sofern das Testament keine gegenteiligen Anordnungen wie etwa Ersatzerbenbestimmungen enthält.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.