Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Boussaid wartet auf sein Urteil und hat seinen Führerschein durch eine vorläufige Entziehung verloren. Vier Monate später legt seine Verteidigerin Judith Amelung eine Bescheinigung über eine Nachschulung vor und greift die Blutprobe an.
Judith kann die vorläufige Entziehung jederzeit mit der Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO angreifen, da diese an keine Frist gebunden ist.
Eine Aufhebung nach § 111a Abs. 2 StPO kommt nicht in Betracht, weil das Gericht dabei Ermessen hat.
Wenn sich die Blutprobe nachträglich als unverwertbar erweist, entfallen die dringenden Gründe für die Maßnahme nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO.
Die bereits verstrichene Zeit der vorläufigen Entziehung ist für Boussaid komplett verloren und wird bei einer späteren Sperrfrist nicht angerechnet.
Wird Boussaid im Urteil am Ende nicht verurteilt oder wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, ist der Führerschein nach § 111a Abs. 5 Satz 1 StPO unverzüglich zurückzugeben.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht I weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.