Der Verzicht aus dem Ehevertrag

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Gudrun Amsel und Wieland Kesting vereinbarten 2011 in einer notariellen Urkunde Gütertrennung und erklärten zugleich einen wechselseitigen Erb- und Pflichtteilsverzicht. Wieland stirbt am 02.06.2026 und setzt in einem Testament seine Nichte zur Alleinerbin ein; der Nachlass beträgt 900.000 €. Daneben hinterlässt er den Sohn Nikolas aus erster Ehe. Gudrun verlangt von der Nichte 225.000 € Pflichtteil und hilfsweise Zugewinnausgleich; die Nichte legt die Urkunde vor.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der 2011 geschlossene Erb- und Pflichtteilsverzicht ist formwirksam, weil er notariell beurkundet wurde.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Trotz des Verzichts bleibt Gudrun ihr Pflichtteilsrecht erhalten, weil ein Verzicht immer nur die gesetzliche Erbfolge betrifft.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Gudrun kann den Zugewinnausgleich auch nicht über die Kombination von Ausschlagung und Zusatzpflichtteil erreichen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ohne den Verzicht hätte Gudrun neben dem einen Kind Nikolas einen Pflichtteil von 225.000 € gehabt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Pflichtteilsverzicht Gudruns erstreckt sich ohne besondere Vereinbarung automatisch auf ihre eigenen Abkömmlinge.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Klage Gudruns ist abzuweisen.

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