Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Silke Baumbachs Ehemann ist am 4. Februar 2026 verstorben; zum Nachlass gehört ein überschuldeter Kleinbetrieb, und Silke sowie die Kinder Tade und Merle waren nebeneinander als Erben berufen. Silke hat am 12. März 2026 für beide Kinder die Ausschlagung zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt. Das Familiengericht meint, der Wert des Maschinenparks sei ungeklärt, und kündigt an, die Genehmigung zu versagen.
Der Antrag ist darauf zu richten, die bereits erklärte Ausschlagung nachträglich familiengerichtlich zu genehmigen.
Das Familiengericht darf die Genehmigung nur erteilen, wenn die Ausschlagung für die Kinder die wirtschaftlich günstigste aller denkbaren Gestaltungen ist.
Für die Begründung genügt der Hinweis auf die Überschuldung; auf die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung musst du nicht eingehen.
Zuständig ist das Amtsgericht – Familiengericht, denn es handelt sich um eine Kindschaftssache.
Gegen die Versagung der Genehmigung ist die Beschwerde statthaft, die binnen eines Monats einzulegen ist.
Während des Beschwerdeverfahrens läuft die Ausschlagungsfrist weiter, sodass die Ausschlagung nach sechs Wochen unwirksam wird.
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