Der Rechtsweg, den niemand schreibt

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

K betreibt eine Kfz-Werkstatt und klagt vor dem Landgericht gegen den Zweckverband für Abfallwirtschaft Z auf 13.400,00 EUR für die Reparatur von vier Müllfahrzeugen; hilfsweise stützt sie sich auf einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch. Z rügt am 6. Mai 2026 den Rechtsweg: Er handle hoheitlich. Die Kammer hält den Vertrag für privatrechtlich.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für den Rechtsweg kommt es darauf an, ob die Sache ihrer Natur nach vor das Zivilgericht gehört; § 13 GVG zählt die Zivilsachen dafür positiv auf.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Über den hilfsweise geltend gemachten öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch entscheidet die Kammer mit, statt den Rechtsstreit insoweit zu verweisen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Rüge des Z zwingt die Kammer zu einer Entscheidung, die sie ohne die Rüge nicht treffen müsste.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Dieser Beschluss ergeht nur nach mündlicher Verhandlung und ist, wie der Verweisungsbeschluss nach § 281 ZPO, unanfechtbar.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hat die Kammer die Beweisaufnahme erst einmal begonnen, darf auch sie selbst den Rechtsweg nicht mehr prüfen, § 17a Abs. 5 GVG.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bejaht die Kammer den Rechtsweg durch Beschluss, steht davon im späteren Endurteil kein einziger Satz.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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