Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Kanzlei in Rosenheim. Der Spediteur Anselm Wiblinger ist bei einem Auffahrunfall verletzt worden; die Heilbehandlung dauert an, Spätfolgen sind möglich. Der bisher entstandene Schaden beträgt 50.000,00 EUR, der Haftpflichtversicherer bestreitet die Haftung dem Grunde nach. Wiblinger fragt, ob eine Feststellungsklage billiger wäre — ein Bekannter habe ihm von einem Abschlag von einem Fünftel erzählt.
Für den bereits entstandenen Schaden ist die Feststellungsklage hier nicht nur teurer gedacht, sondern unzulässig.
Für die noch offenen Spätfolgen bleibt nur, den Ausgang der Behandlung abzuwarten und später nachzuklagen.
Der richtige Antrag ist deshalb keiner von beiden allein, und die Kombination ist zugleich der billigere Weg.
Der Abschlag von einem Fünftel bringt hier auf der eigenen Seite eine Ersparnis von rund 1.400 Euro.
Gegen einen Haftpflichtversicherer ist der Feststellungsantrag ohnehin der schwächere Weg, weil aus ihm nicht vollstreckt werden kann.
In den Schriftsatz gehören beide Anträge, in das Mandantenschreiben gehört die Rechnung, die zwischen ihnen entschieden hat.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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