Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Bettina Sailer ruft am 12. Mai bei der Polizei an: Ihr Nachbar Ercan Aydın sei am Vortag trotz ihres ausdrücklichen Verbots durch das Gartentor auf ihr Grundstück gegangen und habe es erst nach mehrfacher Aufforderung wieder verlassen. Am Telefon sagt sie: „Ich will, dass das Folgen hat.“ Der Beamte nimmt Namen, Anschrift und Erklärung in einem Vermerk auf; eine Unterschrift von Sailer liegt nicht vor.
Der Hausfriedensbruch, den Aydın begangen haben soll, wird von Amts wegen ohne Rücksicht auf den Willen der Verletzten verfolgt.
Sailer durfte ihre Erklärung wirksam bei der Polizei anbringen; diese musste sie dokumentieren.
Weil Sailer den Vermerk nicht eigenhändig unterschrieben hat, fehlt es an einem wirksamen Strafantrag.
Der Satz „Ich will, dass das Folgen hat“ genügt zusammen mit Namen und Anschrift, um Verfolgungswillen und Identität sicherzustellen.
Der Antrag vom 12. Mai wegen der Tat vom 11. Mai ist verfristet.
Nimmt Sailer den Antrag später zurück, kann sie ihn danach nicht erneut stellen.
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